stürzte im September 2001 ein
 Der 32-jährige marrokanische mutmaßliche Terrorhelfer Mounir El Motassadeq, dem vorgeworfen wurde, die Piloten der Angriffe am 11. September 2001 auf das Pentagon und das World Trade Center unterstützt zu haben, hat nach Ansicht seines Anwalts Ladislav Anisic einen verfassungswidrigen Prozess erhalten. Ladislav Anisic und El Motassadeqs zweiter Verteidiger, Udo Jacob, beantragten deshalb die Aussetzung des Verfahrens. El Motassadeq wurde zuletzt für die Beihilfe zum Mord an 246 Flugzeuginsassen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Eine Beteiligung an den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon wurde hingegen nicht nachgewiesen. Die Verteidigung ist der Ansicht, die Zusammensetzung des siebten Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts habe gegen das Grundgesetz verstoßen, da er willkürlich und übereilt nur für diesen einen Prozess zusammengestellt worden sei. Deshalb müsse der Haftbefehl aufgehoben und das Verfahren bis zur Entscheidung in dieser Sache unterbrochen werden. Die Verteidiger kündigten auch die Erwägung eines Antrags auf Verfahrenswiederaufnahme an.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Ablehnung der Beschwerde. Die Argumentation der Verteidigung sei „neben der Sache“. Im Prozess gegen El Motassadeq muss noch das Strafmaß festgelegt werden. Der Bundesgerichtshof hatte den Marokkaner wegen Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Er hatte jedoch auch zweimal das Strafmaß des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben.
Im Dezember hatte Verteidiger Udo J. eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Darin warf er den Richtern vor, willkürlich und unfair Beweise gewürdigt zu haben. Durch weitere Beweiserhebungen sollten die Fehler nachgewiesen werden. Auch hier beantragte die Staatsanwaltschaft eine Ablehnung der Beschwerde. Die Verteidigung versuche, so Bundesanwalt Walter Hemberger, eine längst abgeschlossene Beweisaufnahme zu wiederholen.
Der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann gab an, das Gericht könne trotz der Rüge weiterverhandeln. Im Prozess sind fünf Verhandlungstage vorgesehen. Im Falle einer Festlegung des Strafmaßes ist erneut Revision möglich, so Gerichtssprecherin Sabine Westphalen. Am heutigen Montag soll über den zweiten Aussetzungsantrag und das Strafmaß entschieden werden. Ursprünglich sollte der neue Prozess bis Anfang Februar dauern.
El Motassadeq bestritt jede Beteiligung an den vorgeworfenen Taten. Zum ersten Mal seit mehreren Jahren äußerte er sich überhaupt wieder zu den Vorwürfen, nachdem er im ersten Prozess ausgesagt und im zweiten Prozess geschwiegen hatte. Der Angeklagte rief sichtlich erregt wörtlich: „Ich schwöre bei Gott, dass ich nicht wusste, dass die Attentäter in Amerika sind.“ Die Urteile der deutschen Gerichte seien nur Phantasie. „Aber die Tatsache, die Wahrheit, wollen Sie nicht hören“, so El Motassadeq weiter.